Fahrzeugklassen

FAHRSCHULE KRIEG

Dein Weg zum Führerschein
mit der Fahrschule Krieg.

Fahrzeugklasse B

Autoführerschein

Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt.
Mit dem B-Führerschein einher geht die Berechtigung, auch Fahrzeuge der Klassen AM und L zu fahren.

Fahrzeugklasse BE

Pkw mit Anhänger

Der Führerschein BE ist die richtige Klasse für diejenigen, welche einen Anhänger mit eines zulässigen Gesamtgewichts über 750 kg fahren möchten und dabei das Gesamtgewicht des Gespanns bei mehr als 3,5 t liegt.
Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Fahrzeugklasse AM

Kleinkrafträder

Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren. Er wird deshalb auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet.
Er gilt für zweirädrige und dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

Fahrzeugklasse A1

Krafträder

Mit einem Führerschein der Klasse A1 darfst du folgende Bikes fahren: Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen.

Fahrzeugklasse A2

Krafträder

Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Bei auf diese Leistung gedrosselten Maschinen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen.
Der Motorradführerschein A2 ist unter Umständen eine günstige Methode, um zukünftig unbegrenzte Motorräder fahren zu können.

Fahrzeugklasse B196

Krafträder

B196 – Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren. Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196).

Fahrzeugklasse A

Krafträder

Der Motorradführerschein der Klasse A befähigt alle Inhaber ab dem entsprechenden Mindestalter zum Führen folgender Fahrzeuge: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h sowie.

Fahrzeugklasse C

LKW

Der Führerschein der Klasse C umfasst alle LKW, die schwerer als 7,5 t sind. Soll das Fahrzeug noch durch Lastzüge, also Anhänger, ergänzt werden, sind die Führerscheine für die Klassen CE oder C1E vonnöten.

Fahrzeugklasse C1

LKW

Wer einen Führerschein der Klasse C1 besitzt, darf Fahrzeuge mit den folgenden Eigenschaften fahren: Die zulässige Gesamtmasse beträgt mehr als 3500 Kilogramm und nicht mehr als 7500 Kilogramm.
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